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Wassersport- Haftpflichtversicherung

Die Wassersport-Haftpflicht sichert Versicherungsnehmer gegen Schadensansprüche Dritter bis zu einer Deckung von wahlweise 7,5 Mio. Euro, 15 Mio. Euro oder 20 Mio. Euro für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab. Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Welt und umfasst folgende Leistungen entsprechend der Deckungssumme:

  • Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen
  • Skipperhaftpflicht für Versicherungsschutz bei Mieten bzw. Chartern eines Boots oder einer Yacht zu privaten Zwecken
  • Ziehen von Personen, z.B. auf Wasserski, mit Schirmdrachen, in einem Tube oder auf einem Wakeboard
  • Forderungen aus öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme
  • Mietsachschäden an Bootsanlegestellen oder Einstellräumen
  • Gewässerschäden
  • Umweltschäden
  • Segelregatten
  • Rechtsschutzdeckung zur Forderungsausfallversicherung

Der oben beschriebene Fall eines Gewässerschadens wird demnach von der Wassersport-Haftpflichtversicherung gedeckt, ebenso die Inanspruchnahme der Yacht in einem ausländischen Hafen, die unter den Geltungsbereich der Skipperhaftpflicht fällt.

Mitversicherung von Beibooten und Trailern

In der Wassersport-Haftpflicht ist der nicht versicherungspflichtige Bootsanhänger beitragsfrei mit einer Versicherungssumme von 2 Mio. Euro mitversichert. Auch Beiboote mit Motor oder Segel sind im Versicherungsumfang enthalten: Der Gebrauch eines Beibootes beziehungsweise Dingis bis 10 qm Segelfläche und/oder 30 PS ist im Umkreis von 10 Seemeilen vom versicherten Mutterschiff im Leistungsumfang der Sportboot Haftpflicht eingeschlossen.

Kleinere Wassersportgeräte

Auch kleine Wassersportgeräte können in einem Moment der Unachtsamkeit großen Schaden anrichten. Besonders beliebt sind Schlauchboote mit Motor, mit denen begeisterte Wassersportler schnell übers Wasser gleiten können. Für motorisierte Schlauchboote kann sowohl eine Wassersporthaftpflicht als auch eine Wassersportkasko abgeschlossen werden. Sie sind also für den Fall versichert, dass Sie mit Ihrem Schlauchboot anderen oder deren Eigentum Schaden zufügen und gleichzeitig werden auch Schäden an Ihrem eigenen kleinen Boot übernommen.

Für Paddelboote, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier und Schlauchboote ohne Motor können Sie eine Wassersport-Kaskoversicherung abschließen, jedoch keine Wassersport-Haftpflichtversicherung. Mit entsprechender Erweiterung des Versicherungsschutzes greift hier im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung.

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kuhlmann yachtversicherungen

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kuhlmann yachtversicherungen

Bergekosten versichern

  • mikadobrain
  • Nov 13th 2023
  • Thread is Unresolved

Ich hoffe das Forum passt, in Recht und Gesetz schien mir irgendwie auch nicht so richtig...

Ich werde natürlich u.a. meine dänische Haftpflichtversicherung fragen, was es da für Möglichkeiten gibt. Trotzdem freue ich mich über Hinweise, wo ich noch anfragen könnte.

Notfalls wird es auch eine Kasko tun, aber auch da: bei welcher habt ihr gute Erfahrungen mit alten Eimern wie meinem gemacht?

Gefunden habe ich da leider nicht viel im Forum, dabei bin ich doch sicher nicht der einzige mit so einer alten Schüssel, der nicht auf den Bergekosten sitzen bleiben möchte.

Lieben Gruß aus DK,

Sowohl bei Pantaenius (vor einigen Jahren) als auch bei der Suisse (seit 2018) konnte ich unser BiBo (Billig-Boot) gegen Totalverlust mit Bergungskosten versichern. Ist aber nicht viel günstiger, als es früher die Kasko war. Das war auch unproblematisch; aus der Kasko hingegen wurde ich von P wg. "Unwirtschaftlichkeit" (nach ca. 23 schadensfreien Jahren) rausgeworfen, von S gar nicht erst angenommen.

Gothaer versichert in der Kasko auch alte Schiffe

frag doch mal bei Nobby an:

Yachtversicherung & Bootsversicherung nach Maß | Nobby

  • Nov 14th 2023
Quote from rwe ich unser BiBo (Billig-Boot)

Das heißt Klassiker.

Unser Klassiker ist bei Neubacher Kasko-, Haftpflicht- und Rechtsschutz versichert.

Auch hier wieder die Frage, ist dir bewusst was der Kaskoverzicht bedeutet?

Das Boot zwei weiter im Winterlager brennt Abend deines geht durch Funkenflug in Flammen auf > du gehst leer aus und darfst noch die Entsorgung zahlen (ggf. auch über die Bergekosten gedeckt)

oder dir brettert einer ins Heck, weil ihm der Schaltzug reißt = kein schuldhaftes Verhalten > du gehst leer aus.

Bedeutet keine Kasko = Bootswert = Portokasse!

Es gibt über 20 Versicherungen, welche in Haftpflicht und Kasko und bestimmt noch einiges mehr versichern. Diese einfach anschreiben, was Du möchtest, was Du hast, ein paar Tage Geduld und die einkommenden Angebote vergleichen, nach 2 Wochen hast Du dann eine passende Versicherung.

:weary_face:

Bei der Gothaer kann man online abschließen, das Boot darf bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre sein.

Michael, ein Tipp aus meiner Erfahrung: wende dich mal an Kuhlmann Yachtversicherungen in Bremen. Das ist eine Agentur, ich bin dort auch versichert (mein Kahn natürlich 😀), seit nun 12 Jahren. Die beraten sehr ordentlich, fair und ausführlich und sind flexibel auf meinen persönlichen Bedarf eingegangen. Ich denke, die können dir aus verschiedenen Bausteinen deinen eigenen Versicherungsumfang zusammenstellen.

Gruß, Manfred

Mein Boot ist 50 Jahre , Stahl, Selbstbau und ist bei Firmenich versichert.

Es steht in der Police:

-abzugsfrei neu für alt (bis Höhe Versicherungssumme)

-Allgefahrendeckung (also, was nicht definitiv ausgeschlossen ist, ist versichert)

Das sind die Schlüsselwörter für Kasko.

Die Frage, ob sie ein Boot wie meines neu versichern würden, wurde bejaht, explizit auch Kasko.

Quote from Rüm Hart Kuhlmann Yachtversicherungen in Bremen

Bei denen bin ich auch - aber mein Schlorren bringt nicht den Wert, mit dem sie ihn eine Kasko angedeihen lassen würden. Ist auch eine neuere Entwicklung; meine erste Jolle, eine uralte Holz-H-Jolle, haben sie in den 1980ern problemlos ohne Besichtigung und Gutachten versichert.

Neu für alt gibt es heute nicht mehr, zumindest nicht für alte Boote

Quote from Paulest Neu für alt gibt es heute nicht mehr, zumindest nicht für alte Boote

Wer sagt das?

Die Versicherungsbedingungen von Firmenich jedenfalls nicht.

https://www.firmenich-yacht.de/yacht-kasko.html

Quote from Pusteblume Wer sagt das? Die Versicherungsbedingungen von Firmenich jedenfalls nicht. https://www.firmenich-yacht.de/yacht-kasko.html

Bei denen bin ich auch. Mit meinem Boot aus 1987. Mit allem Schnick und Schnack: "neu gegen alt", "fixe Taxe", inkl Beiboot und persönliche Effekten. Und: sie haben ohne Schwierigkeiten in diesem Jahr meinen Riggverlust beglichen. In voller Höhe (minus Selbstbeteiligung) ohne irgendwelche Schwierigkeiten. Deshalb: klare Empfehlung.

1. Von wann ist die Versicherung

2. Wenn das Boot absäuft, bekommt man dann den Neupreis?

Weil, wenn mein Ruder zerstört wird bekomme ich auch ein Neues, wenn aber mein Schiff sinkt bekomme ich maximal die Versicherungssumme.

Quote from Paulest Naja, 1. Von wann ist die Versicherung 2. Wenn das Boot absäuft, bekommt man dann den Neupreis? Weil, wenn mein Ruder zerstört wird bekomme ich auch ein Neues, wenn aber mein Schiff sinkt bekomme ich maximal die Versicherungssumme.

zu 2.) immer begrenzt auf den versicherten Wert.

Quote from Sail67 zu 2.) immer begrenzt auf den versicherten Wert.

Naja mein Boot von 1984 bekomme ich garantiert nicht zum neuwert versichert, ausser ich zahle eine Prämie in Höhe des Neuwertes...

Quote from Paulest Naja mein Boot von 1984 bekomme ich garantiert nicht zum neuwert versichert, ausser ich zahle eine Prämie in Höhe des Neuwertes...

Das macht auch keiner. Das öffnet Tür und Tor für Betrug. Ein Gebrauchtboot für 50.000€ kaufen, ehemals 150.000€ Neupreis. Ich kaufe das Gebrauchtboot um es zu versenken. Sacke 150.000€ ein und habe einen Gewinn von 100K €. So funktioniert eine Kasko nicht. Das macht keine Versicherung. Höchstens, wie beim Auto für das erste Jahr als Neuschiff.

Wieviel ist Dein Boot wert? Das ist der Wert Kaskoversichung.

Geht Dir Dein alter Mast flöten bekommst du einen neuen Mast und keinen gebrauchten. Alle Schäden sind grundsätzlich versichert, dass du neuen Ersatz bekommst. Begrenzt auf den Versicherungswert, der sich an den (Marktwert) orientiert oder an ein Wertgutachten. Einen Totalschaden bekommst Du also insofern ersetzt, das du damit ein Schwesterschiff kaufen könntest.

:smiling_face:

Genauso ist es, jedenfalls in den Bedingungen mit fester Taxe! Feste Taxe bedeutet, dass der Versicherungswert des Bootes zu Vertragsbeginn festgelegt wird und nicht angezweifelt werden kann.

Obacht aber, viele Gesellschaften bieten neben diesem "Premium-Modell" auch mittlerweile Silber- und Bronze-Tarife an, die natürlich in der Prämie günstiger sind. Da aber niemand etwas zu verschenken hat, sind die Leistungen auch niedriger. Heisst also zB bei Totalverlust nur Ersatz des "Zeitwerts" und auch bei Teilverlust Abzug neu für alt. Dieses Modell wird gerne auch von niederländischen Gesellschaften verkauft.

Zeitwert ist etwas anderes als die feste Taxe und man kann sich unschwer denken, dass das im Schadensfall ungünstiger für den Versicherungsnehmer sein kann. Beispiel: Boot brennt im Winterlager ab. Bei fester Taxe bekommt man das, was im Vertrag steht. Bei Zeitwert behauptet die Versicherung, dass das Boot nur noch einen bestimmten Wert hat. Viel Erfolg beim Beweis des Gegenteils!

Ähnlich bei Abzug neu für alt: Da wird dir von einem Manövrierunkundigen der Heckkord abrasiert und der Verursacher entkommt unerkannt. Neuer Heckkorb mit Montage 4.000 € brutto. Bei Abzug neu für alt behauptet die Versicherung, der Korb sei nach 30 Jahren nur noch 300 € wert.

Quote from Sail67 Das macht auch keiner. Das öffnet Tür und Tor für Betrug. Ein Gebrauchtboot für 50.000€ kaufen, ehemals 150.000€ Neupreis. Ich kaufe das Gebrauchtboot um es zu versenken. Sacke 150.000€ ein und habe einen Gewinn von 100K €. So funktioniert eine Kasko nicht. Das macht keine Versicherung. Höchstens, wie beim Auto für das erste Jahr als Neuschiff. Wieviel ist Dein Boot wert? Das ist der Wert Kaskoversichung. Geht Dir Dein alter Mast flöten bekommst du einen neuen Mast und keinen gebrauchten. Alle Schäden sind grundsätzlich versichert, dass du neuen Ersatz bekommst. Begrenzt auf den Versicherungswert, der sich an den (Marktwert) orientiert oder an ein Wertgutachten. Einen Totalschaden bekommst Du also insofern ersetzt, das du damit ein Schwesterschiff kaufen könntest. Is doch nicht so schwer zu verstehen. Übrigens, die Versicherungsbedingungen erklären es Dir. Display More

Naja, da gibt es noch die sogenannte unanfechtbare feste Taxe, das ist der Versicherungswert, danach wird die Versicherungsprämie berechnet.

Man zahlt eben auch gemessen an dem Versicherten Wert die Prämie.

So erklärt als unanfechtbare feste Taxe unten. Dieser Wert in diesem Fall orientiert sich nicht am Marktwert sondern am Versicherungswert.

Vermutlich werden die nicht ein Boot das aktuell 10k kostet, das du gerade gekauft hast mit 50k versichern. (habe ich jedenfalls nicht versucht)

Wenn Du aber ein Boot kaufst das aktuell 50k kostet, Du dafür diese Kasko auf 50k abschließt und dann nach "einigen" Jahren einen total Verlust erleidest bekommst Du dann nicht den Zeitwert erstattet sondern den Versicherten Wert auf den Du auch die Prämie zahlst, nämlich 50k.

Hat nichts mit Wiederbeschaffungswert wie von Dir erklärt zu tun. Mögen andere Versicherungen anders handhaben, Schomaker beschreibt es aber so, wie unten beschrieben.

Es werden keine nachträglichen Zeitwertabzüge vorgenommen.

Ich denke viel mehr lässt sich dazu nicht sagen wenn man mit diesem Wortlaut an die Öffentlichkeit geht.

Oder hat hier jemand anders lautende Erfahrungen mit Schomacker machen müssen, würde mich persönlich natürlich sehr interessieren.

Link: Yacht Kasko (schomacker.de)

Was bedeutet die "Unanfechtbar" feste Taxe bei unserer Bootskasko ?

Die sog. “Taxe” ist nach dem sog. Versicherungsvertragsgesetz (§76 VVG) als die Summe des vereinbarten Versicherungswerts (=Versicherungssumme) definiert. Dort heißt es weiter:

“ Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich.“

Anders ausgedrückt: Kommt es zu einem Totalschaden, ist die im Antrag (Police) eingetragene Versicherungssumme fällig ("feste Taxe"), es sei denn, der Versicherer macht einen sog. Zeitwert nach §76 VVG geltend. So erhalten Sie nach einigen Jahren Vertragslaufzeit bei vielen anderen Bootsversicherern (!) am Ende nur noch einen Teilbetrag der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.

Bei uns werden nachträgliche Zeitwertabzüge ausgeschlossen , deswegen sprechen wir bei unserer Bootskasko von einer "Unanfechtbaren festen Taxe"!

Dafür stehen wir: Die Versicherungsprämie wird maßgeblich von der angegebenen Taxe (Versicherungssumme) bestimmt und gilt somit solange die Police besteht und Sie dafür bezahlen. Kommt es innerhalb der Vertragslaufzeit zu einem Totalschaden, haben Sie als Versicherter dann auch ein Recht, diese Summe im Ganzen ausgezahlt zu bekommen.

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Yachtversicherung: Vergleich, Kosten & Tarifrechner 2024

Christoph beim Angeln

Christoph Hein Aktualisiert am 02.01.2024

Yachtversicherung

Eine Yacht zu führen ist etwas Besonderes, doch bei allem Spaß auf dem Wasser sollte der Versicherungsschutz nicht außer Acht gelassen. Obwohl in Deutschland nicht verpflichtend, kannst du dich mit einer Yachtversicherung gegen Schäden an Dritten, die du schuldhaft mit deiner Yacht verursacht hast, finanziell absichern. Der Stellenwert einer Yachtversicherung ist nicht zu unterschätzen, denn bei schuldhaften Unfällen haftest du mit deinem aktuellen und zukünftigen Vermögen. Welche Grundlagen dabei gelten und welche Faktoren die Höhe der Versicherungsprämie für eine Yacht beeinflussen, erfährst du im folgenden Artikel.

Tarifrechner: Beitrag zur Yachtversicherung berechnen

Mithilfe des Rechners unseres Partners Nammert Bootsversicherungen können Sie den Beitrag zur Bootsversicherung für ihre Yacht ganz einfach selbst berechnen.

Grundlagen der Bootshaftpflichtversicherung

Unfälle mit einer Yacht oder mit einem vergleichbaren Wasserfahrzeug treten im Vergleich zum Auto in ihrer Häufigkeit weniger auf, dennoch sind die Schäden oftmals erheblich, mit teils immensen finanziellen Folgen . Aufgrund der relativ geringen Häufigkeit von Yachtunfällen sind Yachtversicherungen beziehungsweise Yacht-Haftpflichtversicherungen nicht verpflichtend in Deutschland.

Ein Verzicht kann jedoch beträchtliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Nicht nur an deiner eigenen Yacht, sondern gerade beim Unfallgegner können Schäden entstanden sein, die deine finanzielle Kraft über Jahre hinweg übersteigen können. Hierzulande wirst du mit deinem aktuellen sowie zukünftigen Vermögen für Forderungen Dritter unbegrenzt haftbar gemacht, die durch dich schuldhaft entstanden sind.

Als grundlegender Schutz wird eine Yacht-Haftpflichtversicherung angeboten.  Sie kommt für entsprechende Forderungen Dritter auf und schützt dich darüber hinaus auch vor unberechtigten Ansprüchen.

Neben dieser klassischen Haftpflicht kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, was zusätzlich in der Haftpflichtversicherung enthalten ist. Sehr gängig sind bei Yacht-Haftpflichtversicherungen folgende Aspekte, die mitversichert sind:

  • Mitversichert sind zur Yacht gehörende Wassersportgeräte und Beiboote, die selbst nicht mehr als 50 PS beim Antrieb übersteigen, sowie die Tauchausrüstungen, wenn eine Tauchlizenz vorhanden ist.
  • Versicherung für die gängigen Personenschäden , die im Zusammenhang mit der Yacht entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Insassen, die auf Fahrten mit von der Partie sind.
  • Mitversichert ist ebenfalls das Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern .

Um sich gegen wirklich alle Ansprüche optimal abzusichern, ist eine Erweiterung der Yachtversicherung empfehlenswert. Der Schutz gegen Gewässer- und Umweltschäden sowie Beschädigungen an fremdem, gemietetem Eigentum ist ein lohnendes Investment, um das finanzielle Risiko für dich zu mindern. Mit einer Skipper-Versicherung bist du zudem auch bei Miet-Yachten umfassend abgesichert.

Umweltschäden wie ein Austreten von Öl oder Diesel sind durch eine Yachtversicherung abgedeckt

Bei einer Yacht könnte eine Haftpflichtversicherung oftmals nicht ausreichend sein. Da bei einem Unfall auch erhebliche Schäden an der eigenen Yacht auftreten können, solltest du den Abschluss einer Kasko- beziehungsweise Teilkasko-Versicherung in Erwägung ziehen. Mit der höchsten Absicherung im Schadensfall können nach einem Unfall nicht nur die Reparaturen bei der Gegenpartei, sondern auch bei deiner Yacht in die Wege geleitet werden.

Bei einer Teilkasko ist unbedingt auf die Versicherungsinhalte zu achten. Hier liegt der Fokus vor allem auf eigenen Ansprüchen, die durch Beschädigungen, Zerstörungen oder den Verlust des Bootes entstanden sind.

Gesetzliche Anforderungen und Regulierungen

Zur Überraschung zahlreicher Yachteigener ist die Versicherung in Deutschland weder als Haftpflicht noch als Kaskoversicherung verpflichtend , obwohl gerade bei großen Booten und explizit bei Yachten die Schäden nach einem Unfall in der Regel mit hohen finanziellen Risiken verbunden sind.

Wer in internationalen Gewässern mit seiner Yacht unterwegs ist, sollte genau auf die gesetzlichen Regelungen achten. In Italien, Kroatien, Spanien, Griechenland und Dänemark müssen Haftpflichtversicherungen nachgewiesen werden , um dies Gewässer des jeweiligen Landes befahren zu dürfen. Die Vorschriften gelten nicht nur bei einem längeren Aufenthalt, selbst bei einer Durchfahrt muss die notwendige Yacht-Haftpflichtversicherung vorhanden sein.

Die jeweiligen Länder unterscheiden sich bei den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Versicherungssumme. In Italien beispielsweise liegt die Deckungshöhe bei 6.070.000 Euro für Personenschäden und bei 1.300.000 Euro für Sachschäden . In Dänemark sind 3.600.000 Euro für Personenschäden und 1.850.000 Euro für Sachschäden vorgesehen.

Ohne eine Yachtversicherung in Deutschland auf den verschiedenen Gewässern unterwegs zu sein, hat zunächst keine Folgen, wenn es zu keinem Schaden kommt. Bei einem Unfall oder der Beschädigung von fremden Eigentum können Ansprüche gegen dich geltend gemacht werden, da du für alle Schäden selbst aufkommen musst und mit deinem Vermögen haftest.

Im europäischen Ausland, in dem eine Yacht- oder Bootshaftpflicht vorgeschrieben ist, muss jederzeit der Versicherungsnachweis erbracht werden können. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass die Yachtversicherung über eine vorgeschriebene Deckungssumme verfügt, ansonsten werden von den zuständigen Behörden empfindliche Strafen ausgesprochen. In allen europäischen Ländern wirst du ebenfalls für verschuldete Unfälle haftbar gemacht, weshalb nur eine weltweit gültige Yachtversicherung dir ausreichend Schutz gewährt.

Wer braucht eine Yachtversicherung?

Eine klassische Bootshaftpflicht kann für eine Vielzahl von Wasserfahrzeugen abgeschlossen werden, selbst für Boote, die ohne motorisierten Antrieb unterwegs sind. Eine Yacht-Versicherung konzentriert sich auf große Wasserfahrzeuge mit einer hohen Wertigkeit. In der Regel wird von einem Boot gesprochen, wenn die Länge nicht sieben Meter überschreitet . Wasserfahrzeuge mit mehr Länge werden als Yachten geführt. In den meisten europäischen Küstengewässern beträgt die Länge einer Yacht zwischen 10 und 17 Metern (30 bis 56 Fuß) . Bei Binnengewässern wird bereits bei einer Länge zwischen sechs und zehn Metern von einer Yacht gesprochen. Diese werden für Freizeit- und Erholungsaktivitäten genutzt und haben keine Transportfunktion. Des Weiteren verfügen sie über mindestens eine Kabine sowie ein Deck.

Aufgrund ihrer Größe ist die Anschaffung einer Yacht mit hohen Kosten verbunden, da diese viel Komfort und hohe Leistung verspricht. Eigens für diese Wasserfahrzeuge sind Yachtversicherungen entwickelt worden, deren Prämien höher ausfallen, weil mehr Versicherungsinhalte definiert sind und bei einem Unfall höhere Kosten entstehen. Wer sich als Yacht-Eigener optimal schützen möchte, entscheidet sich ohnehin für die Kaskoversicherung für seine Yacht, um auch die eigenen Schäden finanziell abzusichern.

Faktoren, die die Prämie einer Yachtversicherung beeinflussen

  • Deckungssumme für Yachten von Bedeutung: : Bei der Deckungssumme handelt es sich um die maximale Erstattung im Schadensfall. Bei Yachten sollte diese entsprechend hoch gewählt werden. Bei Kaskoversicherungen gilt es bei der Deckungssumme den Wert der eigenen Yacht mit einzukalkulieren, schließlich soll im Schadensfall auch das eigene Wasserfahrzeug wieder repariert werden können. Ein wichtiger Aspekt, der beim Abschluss von Bedeutung ist, sind die international geforderten Deckungssummen, die bei entsprechenden Fahrten in ausländische Gewässer vorhanden sein müssen.
  • Versicherungsumfang für Yachten: Die Yacht-Haftpflichtversicherung bildet die Grundlage als Versicherungsform. Hierbei werden klassischerweise Personen- und Sachschäden vollumfänglich abgedeckt. Angesichts der Größe von Yachten und potenziellen Schäden, die damit „angerichtet“ werden können, lohnt sich eine weitsichtige Absicherung. Gewässer- und Umweltschäden gehören fast zu den Pflichtelementen, ebenso wie eine Insassenversicherung. Eine Skipper-Versicherung sowie eine Beiboot-Versicherung sind bei Miet-Yachten sowie größeren Yachten von Bedeutung.
  • Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflichtversicherung für Yachten: Grundsätzlich gibt es drei Versicherungsvarianten bei Yachten. Bei der Teilkasko-Versicherung sind es vor allem Schäden durch Elementargewalten, die mitversichert sind. Die Kasko-Versicherung bietet darüber hinaus einen vollumfänglichen Schutz, somit auch die Regulierung von eigenen Schäden. Dies ist aufgrund der Wertigkeit von Yachten die optimalste Form, während eine Yacht-Haftpflicht lediglich für die Unfallschäden bei Dritten aufkommt.
  • Geltungsbereich – internationale Vorschriften beachten: Yachten sind eher selten auf Binnengewässern unterwegs. Für diesen Fall werden jedoch Rabatte eingeräumt. Sind internationale Gewässer von Relevanz, ist ein umfassender Versicherungsschutz ratsam.
  • Selbstbehalt: Der Selbstbehalt spielt bei einer Yacht-Haftpflicht eine untergeordnete Rolle. Bei einer Teilkasko sowie Kaskoversicherung reduziert einer hoher Selbstbehalt die Prämie entscheidend. Bei einem Unfall musst du dann einen Teil des Schadens selbst bezahlen.
  • Schadenfreiheitsrabatt: Ähnlich wie bei Kfz-Versicherungen erhalten Kunden für jedes schadensfreie Jahr einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag. Niedrige Prämien machen sich im Geldbeutel bemerkbar.
  • Bootstyp Yacht: Aufgrund der hohen Anschaffungskosten und der Wertigkeit von Yachten haben Versicherungen eigene Tarife für Yachten entwickelt.  
  • Alter & Zustand des Bootes: Die Prämie wird durch das Alter und den Zustand des Bootes beeinflusst. Je älter die Yacht, desto geringer ist die anfallende Prämie. Ähnlich verhält es sich mit dem Zustand. Ist die Yacht in einer schlechten Verfassung, fällt die Zahlung an die Versicherung geringer aus.
  • Wiederbeschaffungswert: Das Alter und der Zustand einer Yacht nehmen auch Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert einer Yacht. Hinzu kommen noch Hersteller und Bauweise, die eine Prämie bei Sondermodellen oder einzigartigen Anfertigungen erhöhen können.
  • Saisonalität: Wer nicht ganzjährig mit dem Boot unterwegs ist, kann auch eine Saisonversicherung für die Yachtversicherung auswählen. Besonders der Zeitraum zwischen dem 01.04. – 31.10. eines jeden Jahres ist für Yachteigener von Interesse. Außerhalb der Saison sollte die Yacht jedoch sicher im Hafen eingewintert oder an Land gebracht werden.
  • Motorleistung: Die Motorleistung kann auf die Prämien Einfluss nehmen, da stark motorisierte Yachten automatisch höher eingestuft werden.

Prämie der Yachtversicherung optimieren

Vor dem Versicherungsabschluss sollte die Nutzung im Mittelpunkt stehen. Die gezielte Auswahl eines Zeitraums (Saison) oder von Gewässern kann die Prämie verringern. Zudem bieten immer mehr Versicherungen Kombi-Pakete an, wenn deine Autoversicherung oder eine Privathaftpflicht bereits beim gleichen Anbieter abgeschlossen wurde.

Wie man die richtige Yachtversicherung auswählt

Der Abschluss einer Yachtversicherung muss gut überlegt sein. Eine Yacht ist von besonderer Qualität und eine große finanzielle Investition, die dementsprechend abgesichert sein sollte.

  • Versicherungsanbieter: Der teuerste Versicherungsanbieter für Yachten muss nicht zwangsläufig der Beste sein. Wichtig ist auf die Referenzen zu achten, zudem sind eine Hotline mit einem direkten Ansprechpartner von Bedeutung, um im Schadensfall verlässlich in Kontakt treten zu können.
  • Auswahl der Versicherung: Während bei klassischen Booten die Bootshaftpflicht vollkommen ausreichend ist, drängt sich bei einer Yacht der Abschluss einer Kasko-Versicherung regelrecht auf, um im Schadensfall auch das eigene Wasserfahrzeug reparieren zu können.
  • Tarife: Die Tarife unterscheiden sich bei Yachten erheblich. Als lohnend hat sich ein umfassender Versicherungsvergleich erwiesen, bei dem alle Faktoren berücksichtigt werden, die für dich von Bedeutung sind.
  • Deckungshöhe: Die Deckungshöhe ist bei Fahrten ins europäische Ausland von Bedeutung. Zudem sollten im Schadensfall der gegnerische Schaden sowie die Schäden an deiner Yacht über die Deckungssumme versichert sein.

Schadensfall – und jetzt?

Was ist beispielsweise ein Schadensfall, bei dem die Bootshaftpflichtversicherung greift?

  • Schadensfall 1: Bei einem Sturm wurde deine Yacht in die nebenan vertäute Yacht gedrückt. An beiden Booten sind Schäden entstanden, die über eine Yacht-Versicherung abgedeckt sind. Im Idealfall kommt die Teilkasko beziehungsweise die Kaskoversicherung für die Schäden an beiden Yachten auf.
  • Schadensfall 2: Die Yacht streift bei der Einfahrt in den Hafen bei einem Anlegemanöver ein anderes Boot. Mit einer Yachtversicherung sind mindestens die Schäden an Dritten sowie mögliche Personenschäden abgedeckt.

Yacht nach Sturm gesunken - Yachtversicherung übernimmt Schaden

Die Rolle des Versicherungsnehmers: Wie geht man im Schadensfall vor?

  • Weitere Schäden verhindern: Ist es zu einem Schadensfall gekommen, leite Maßnahmen ein, um weitere Schäden an fremden beziehungsweise deinem eigenen Boot zu verhindern.
  • Dokumentation: Wichtig ist die aktuelle Dokumentation des Ist-Zustandes durch Beschreibungen und vor allem Bildmaterial wie Fotos oder Videos. Sollte es zu weiteren Schäden kommen, müssen diese nicht zwangsläufig auf dein Verschulden zurückzuführen sein.
  • Polizei und Versicherung kontaktieren: Herrscht rechtliche Unklarheit, ist es immer empfehlenswert, die Polizei zu kontaktieren, die alles Notwendige in die Wege leiten kann. Des Weiteren gilt es, die eigene Versicherung umfassend über den Schadensfall aufzuklären.
  • Diebstahl und Vandalismus: Bei Diebstahl und Vandalismus ist der Kontakt zur Polizei eine zwingende Maßnahme, damit diese notwendige Dokumentationen vornehmen kann.

Der Austausch mit dem Versicherer ist von großer Relevanz, damit keine Schäden zu deinen Ungunsten ausfallen.

Rolle des Versicherungsunternehmens: Aufgaben im Schadensfall

  • Aufnahme des Schadens: Die Versicherung nimmt den von dir gemeldeten Schaden auf. Dabei ist es hilfreich, der Versicherung möglichst viele Informationen in Form von Beschreibungen und Fotos zukommen zu lassen.
  • Kontakt zur Polizei: Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen, wird die Versicherung auch mit der Polizei Kontakt aufnehmen, um die rechtlichen Hintergründe genau zu klären.
  • Ansprüche prüfen: Die Beschädigten werden Ansprüche erheben, weil ein Personen- oder Sachschaden vorliegt. Diese werden von der Versicherung genau überprüft.
  • Zahlung übernehmen: Sind die Ansprüche gerechtfertigt, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten im Schadensfall.

Häufig gestellte Fragen zur Yachtversicherung

Mit einer Yachtversicherung sind mindestens die Schäden am Besitz Dritter sowie den Insassen beziehungsweise Personenschäden abgedeckt. Bei einer Yacht sollte aufgrund des hohen Preises eine Kaskoversicherung in Betracht gezogen werden, um die Schäden am eigenen Wasserfahrzeug beheben zu können.

Die Kosten für eine Yachtversicherung können erheblich variieren. Es gibt wesentliche Unterschiede bei den Angeboten der Versicherer. Des Weiteren haben die Höhe der Deckungssumme, der Yachttyp, das Alter und der Zustand der Yacht, der Geltungsbereich und der Schadensfreiheitsrabatt einen Einfluss auf die Kosten.

Yacht-Eigener sollten sich in jedem Fall durch den Abschluss einer Yachtversicherung absichern. Der finanzielle Schaden an fremden Booten beziehungsweise Yachten könnte die eigenen Finanzen um ein Vielfaches übersteigen.

Ist es mit dem Boot zu einem Schaden gekommen, gilt es weitere Schäden zu verhindern und eine möglichst umfassende Dokumentation vorzunehmen. Eventuell sollte die Polizei kontaktiert werden, der Versicherungsanbieter ist in jedem Fall zu kontaktieren.    

Versicherungen für einen bestimmten Zeitraum des Jahres oder für bestimmte Gewässer verringern die Prämien, ebenso wie ein hoher Selbstbehalt und Kombi-Pakete, die von Versicherungen angeboten werden.

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Quellen aller Bilder aus diesem Artikel (Reihenfolge aus Artikel)

  • Yachtversicherung: mtellioglu / depositphotos.com
  • Umweltschäden wie ein Austreten von Öl oder Diesel sind durch eine Yachtversicherung abgedeckt: dmitryi / depositphotos.com
  • Yacht nach Sturm gesunken – Yachtversicherung übernimmt Schaden: bensib / depositphotos.com

Christoph beim Angeln

Über den Autor

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Die Leistungen und Preise unserer Charterversicherungen finden Sie in unserer aktuellen Charterbroschüre. Einfach und bequem Skipperhaftpflicht, Kautionsversicherung und Reiserücktrittskosten-Versicherung kombinieren. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch am Telefon gern zur Verfügung.

Sie chartern regelmäßig? Dann ist unsere separate Skipperhaftpflicht-Versicherung für Sie interessant: diese gilt für ein ganzes Jahr und ist für Motor- und Segelyachten gültig.

Günstige Charterversicherungen zu finden ist also ganz einfach – gern beraten wir sie auch telefonisch: Anruf genügt: 040-87979695.

  • Charterkautionsversicherung
  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Skipper-Haftpflichtversicherung

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Yachtversicherung Vergleich

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Sie haben sich Ihren Traum vom eigenen Boot erfüllt? Haben Sie sich für eine Motoryacht, Segelboot oder Katamaran entschieden? Dann wollen Sie natürlich auch den besten Schutz für Ihre Yacht. Vor Vertragsabschluss ist es ratsam, verschiedene Yachtversicherungen und die angebotenen Deckungen zu vergleichen. Die Haftpflichtversicherung für Ihre Yacht bietet nur bei Fremdschäden Versicherungsschutz. Wollen Sie Fremd- und Eigenschäden versichern, dann ist die Haftpflicht+ Kasko Versicherung die optimale Deckung. Sie schützt z.B. bei Kollisionen, Diebstahl, Vandalismus, Brand, Explosion, Sturm, Schiffbruch, Strandung und Sinken. Vergleichen Sie und sorgen Sie rechtzeitig mit der passenden Yachtversicherung vor.

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Warum soll man eine Yachtversicherung vergleichen?

Eine Segel- oder Motoryacht hat nicht nur einen hohen emotionalen Wert sondern ist eine erhebliche Investition, die man mit dem besten Versicherungsschutz schützen will. Beim Vergleich verschiedener Versicherungsangebote ist es wichtig, die Deckungen gut zu vergleichen. Eine Haftpflicht Versicherung deckt nur Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Boot zufügen. Sie ist viel preisgünstiger als die Haftpflicht- u. Kaskoversicherung, die neben Fremdschäden auch Schäden an Ihrer eigenen Yacht deckt. Achten Sie dabei darauf, dass den Angeboten z.B. dieselbe Selbstbeteiligung und dasselbe Fahrgebiet zugrunde liegen.  Auch der vom Versicherer anerkannte Schadenfreiheitsrabatt ist prämienentscheidend. Bei Eerdmans bekommen Sie direkt 40% Schadenfreiheitsrabatt und es erfolgt keine Rückstufung im Schadensfall.   Berechnen Sie hier Ihre Prämie

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine Yachtversicherung vergleichen?

Beim Vergleichen von Yachtversicherungen wollen Sie natürlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Eine höhere Selbstbeteiligung hat z.B. eine niedrigere Prämie zur Folge. Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung der wichtigsten Faktoren, die beim Vergleichen von Yacht Versicherungen wichtig sind:

Gewünschte Deckung   

Möchten Sie nur eine Haftpflichtversicherung, die allein Fremdschäden deckt oder wollen Sie Ihre Yacht mit einer umfassenden Haftpflicht+Kaskoversicherung schützen? Damit sind auch Schäden an Ihrer eigenen Yacht versichert, wenn Sie z.B. beim Ausfahren aus der Box gegen den Steg fahren oder der Mast bricht.

Selbstbeteiligung

Beim Abschluss einer Versicherung kann man unter verschiedenen Selbstbeteiligungen wählen. Je höher die gewählte Selbtbeteiligung, umso niedriger die Prämie.

Versicherungsgebiet

Überlegen Sie gut, wo Sie mit Ihrer Yacht fahren wollen und ob es möglich ist, das Fahrgebiet gegebenenfalls schnell zu erweitern.

Schadenfreiheitsrabatt

Die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes beeinflusst die Prämie. Bei Eerdmans erhalten Sie direkt 40% Schadenfreiheitsrabatt – auch wenn es um Ihr erstes, eigenes Boot geht.

Rückstufung im Schadensfall

Ein Schaden hat Einfluss auf die Prämie. Häufig wird man mit seinem Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft und muss im nächsten Jahr eine höhere Prämie zahlen. Es gibt auch Versicherer, die mit einem Rabattretter arbeiten. Bei Eerdmans findet keine Rückstufung statt und Ihre Prämie wird nicht erhöht.

Erkundigen Sie sich, ob z.B.ein Beiboot gratis mitversichert werden kann?

Rettung, Bergung und Wrackbeseitigung

Vergleichen Sie gut die Deckung bei Bergung und Wrackbeseitigung. Bei einigen Versicherern sind die Kosten begrenzt. Bei Eerdmans sind diese Kosten in unbegrenzter Höhe mitversichert.

Vorteile des Vergleichens

Vielleicht denken Sie, dass Sie fürs Vergleichen keine Zeit haben. Fürs Vergleichen haben Sie weniger Zeit nötig, als Sie vermuten. Und Sie können dabei viel Geld sparen. Es gibt eine Vielzahl von Bootsversicherern, wobei jeder eine unterschiedliche Prämie anbietet. Man ist sicher geneigt, um sich für den billigsten Versicherer zu entscheiden, aber es ist auch wichtig, dass man nach dem angebotenen Versicherungsschutz schaut und vergleicht. Außerdem kann der günstigste Versicherer vom letzten Jahr in diesem Jahr viel teurer sein.

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  • Schutz gegen Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler 
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Wir finden persönlichen Kontakt wichtig. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an. Unser Team von erfahrenen Spezialisten hilft Ihnen gern weiter. Sie können uns von montags bis freitags von 8.30  bis 17 Uhr unter 0800 33 73 626 erreichen.

Häufige Fragen

Ein Beiboot wird immer mit dem Hauptboot mitgeführt und dient dazu, abhängig vom Liegeplatz des Hauptbootes, an Land oder in Notsituationen von Bord zu kommen. Ein Beiboot mit einem Außenbordmotor bis zu 15 PS ist bis zu einem Zeitwert von € 5.000,- gratis mitversichert. Ist der Wert höher, wird ein Prämienzuschlag gerechnet.

Ja.Innerhalb des Fahrgebietes ist der Aufenthalt außerhalb des Wassers (z.B. Winterlagerung) einschließlich des Anlandholens und Zuwasserlassens während des Landtransportes mit geeigneten Transportmitteln mitversichert.

Für den Versicherer ist der Liegeplatz Ihres Bootes wichtig. Haben Sie einen neuen Liegeplatz, dann teilen Sie uns diesen bitte schriftlich mit.

Bei Ausfall des Bootes, des Skippers oder Steuermanns sorgen wir, wenn nötig, z.B. für einen Ersatzskipper, Zusendung von Ersatzteilen und Transport von Boot oder Gepäck.

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Bootsversicherung : 10 Irrtümer über Yachtversicherungen

Pascal Schürmann

 ·  16.04.2018

Bootsversicherung: 10 Irrtümer über Yachtversicherungen

Thomas Gibson ist Leiter und Prokurist bei Firmenich Yachtversicherungen . Der gelernte Schifffahrtskaufmann ist selbst begeisterter Segler, zudem beschäftigt er sich seit seiner Jugend mit dem Bau und der Technik von Booten. Seit über 25 Jahren vertreibt er Policen für Wassersportler. In seiner täglichen Arbeit kommen ihm immer wieder Fälle unter, in denen Bootseigner von teilweise oder gänzlich falschen Annahmen hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes ausgehen. Für die YACHT hat Gibson daher die zehn verbreitetsten Irrtümer zusammen- und richtiggestellt.

Da das Gesetz hierzulande keine Haftpflichtversicherung fürs Boot fordert, ist sie entbehrlich. Im Fall des Falles kommt eh meine Privathaftpflicht für von mir mit dem Boot verursachte Schäden auf.

Falsch! Die private Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden, die aus dem Gebrauch einer Segelyacht mit Hilfsmotor resultieren. Ausgenommen davon sind bei einigen Versicherern Surfboards oder kleinere Jollen. Andere Privathaftpflichtversicherer hingegen schließen bestimmte sportliche Aktivi­täten sowie die Benutzung entsprechender Geräte oder Fahrzeuge explizit von der Haftung aus.

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kuhlmann yachtversicherungen

Beispiel: Ein Skipper verschätzt sich beim Anlegemanöver und beschädigt mit dem Anker den Seezaun des Nebenliegers. Damit nicht genug, bricht der sich beim Versuch, die ankommende Yacht abzuhalten, auch noch den Fuß. Folge: Der Unfallverursacher muss für sämtliche Schäden, die aufgrund des Personenschadens sehr teuer werden können, geradestehen. Ohne eine Bootshaftpflicht haftet er mit seinem Privatvermögen!

Die  feste  Taxe ist immer fest, auch wenn das Schiff schon alt ist und die Versicherung bereits seit vielen Jahren besteht.

Der Begriff "Feste Taxe" bedeutet nichts anderes als die Festlegung eines festen Be­trages beziehungsweise einer pauschalen Versicherungssumme. Der Begriff "Taxe" ist dabei mitunter missverständlich, zumal er im gewöhnlichen Gebrauch kaum bekannt ist. Unterm Strich dient er der Streitvermeidung im Schadenfall. Das funktioniert aber nur, wenn die Versicherungsbedingungen entsprechend eindeutig formuliert sind und nicht anders ausgelegt werden können. Ungemach kann etwa dann drohen, wenn in den Bedingungen eine zeitlich begrenzte "Feste Taxe" vorgesehen ist, zum Beispiel für die Dauer von fünf Jahren. Denn was passiert bei einem Schadenfall, der danach eintritt? Kritisch können auch Formulierungen sein wie "sofern die Versicherungssumme bei Abschluss der Versicherung dem Wert des Schiffes entspricht, gilt diese als Feste Taxe" oder "die Versicherungssumme hat bei Abschluss der Versicherung dem Wert des Bootes zu entsprechen".

Beispiel: Der Eigner einer lange versicherten Yacht erleidet einen Totalverlust. Die Versiche­rung zahlt ihm jedoch statt der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme lediglich den deutlich geringeren Zeitwert der Yacht aus. Sie beruft sich auf eine Klausel im Vertrag, derzufolge die "Feste Taxe" nur während der ersten fünf Versicherungsjahre Bestand hatte.

Ich brauche keine  Kaskopolice für mein Boot. Wenn ein anderer mein Boot beschädigt, muss dieser oder dessen Bootshaftpflicht ja dafür aufkommen.

Wer sein Boot selber beschädigt, etwa, weil er es auf Grund setzt oder beim Anlegen mit dem Steg kollidiert, müsste ohne Bootskaskopolice die Reparatur aus eigener Tasche zahlen. Dieses Risiko mag mancher bewusst auf sich nehmen. Darüber hinaus sollte aber bedacht werden, dass sich selbst bei einem vermeintlich durch einen Dritten verursachten Schaden nicht automatisch eine Haftung nach § 823 BGB ableiten lässt. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Schaden infolge eines technischen Versagens eintritt. Denn im Gegensatz zur Kfz- Versicherung gilt in großen Teilen der Wassersportversicherung nach wie vor der Grundsatz der Verschuldenshaftung. Das heißt, wenn der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht haften muss, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Bootskaskoversicherung. Schließlich: Eine Haftpflicht befriedigt nicht nur Ansprüche Dritter, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche ab. Bis man zu seinem Recht kommt, können daher Jahre ins Land gehen. Auch in einem solchen Fall fährt man mit einer eigenen Kaskopolice besser.

Beispiel: Infolge eines Kurzschlusses in der fachmännisch installierten Navigationselektronik bricht Feuer aus und greift auch auf die benachbarten Yachten über. Oder: Während des Anlegemanövers reißt der neue Bowdenzug des Gashebels, sodass die Yacht ungebremst ein anderes Schiff rammt und beschädigt. In diesen Fällen haften die Eigner nicht zwangsläufig für die Schäden an den anderen Booten!

Um die Versicherung muss ich mich nie mehr kümmern. Auch nicht, wenn ich zusätzliche Ausrüstung  anschaffe.

Zusätzliche Ausrüstung, die für eine kaskoversicherte Yacht angeschafft wird, ist in der Regel tatsächlich im Rahmen der bestehenden Versicherungssumme automatisch mitversichert. Aber: Ist der Wert einer echten Zusatzausstattung im Verhältnis sehr hoch – zum Beispiel das neue Teakdeck –, erhöht sich faktisch der Gesamtwert der Yacht. Die Versicherungssumme sollte dann entsprechend nach oben angepasst werden. Wird hingegen lediglich ein bereits vorhandener Gegenstand ersetzt, zum Beispiel ein alter gegen einen neuen Motor getauscht, ändert sich am Wert des Schiffes nichts, weil zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses der nun alte Motor ja auch jünger war. Es gilt also immer zu unterscheiden zwischen Werterhalt und Werterhöhung.

Beispiel: Eine Fahrtenyacht wird umfangreich für einen Langfahrttörn aus­gerüstet. Die Zusatzausstattung (Passatsegel, Windsteuerung, Solarpaneele, Wassermacher etc.) erreicht dabei einen hohen fünfstelligen Wert, die ursprüngliche Versicherungssumme wird jedoch nicht verändert. Einige Zeit später sinkt das Schiff. Die Versicherung zahlt dann nur die vereinbarte Versicherungssumme. Für die verloren gegangene Zusatzausrüstung gibt es keinen zusätzlichen Ersatz.

Vorschäden, die mein alter Bootsversicherer reguliert hat, gehen meine neue Versicherung nichts an

Doch, das tun sie, und zwar per Gesetz (§19 VVG)! Vor Abschluss jeder Versicherung hat der neue Versicherer auf dessen aktive Nachfrage das Recht, vom Kunden Informationen zu Vorschäden oder "gefahrerheblichen Umständen" zu erhalten. Anhand dieser Angaben prüft der Versicherer schließlich, ob und wenn ja, zu welchen Konditionen er ein Risiko übernehmen möchte. Wer vorsätzlich und wissentlich maßgebliche Informationen zu Vorschäden oder andere zur Bemessung des Risikos erhebliche Zustände vorenthält, obwohl er danach gefragt worden ist, riskiert im Schadenfall unter Umständen Streit mit der Versicherung.

Wenn  mein Schiff sinkt, kommt meine Versicherung für alle Kosten auf.

Gängige Kasko-Policen decken – über die reine Versicherungssumme (Feste Taxe) hinaus – auch Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Wrack­entsorgungskosten in meist ausreichenden Dimensionen. Vorsicht ist aber geboten bei älteren Policen, wo diese Kosten nur zusätzlich in Höhe der Versicherungssumme mitversichert sind. Je niedriger dann die Versicherungssumme ist, desto größer das Risiko für den Eigner, im Schadenfall auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben. Empfehlenswert sind mindestens zwei Millionen Euro zusätzlich zur Versicherungssumme, um auf der sicheren Seite zu sein. Ungemach droht auch, wenn die Kosten der Bergung und Beseitigung nur dann gedeckt sind, wenn diese "auf behördliche Anordnung" erfolgt. Denn auch ein privater Marinabetreiber wird vom Eigner eines gesunkenen Schiffes verlangen, dieses zu heben. Immerhin, die Kosten für die Beseitigung oder Verhinderung von Umweltschäden infolge einer Havarie sind im Rahmen der Bootshaftpflichtversicherung stets gedeckt.

Beispiel: Ein Eigner bringt sein Boot in einem privaten Hafen selbst ins Wasser. Dabei rutscht es so unglücklich vom Trailer, dass es auf die Seite kippt, voll Wasser schlägt und sinkt. Die Kaskoversicherung kommt zwar für den Schaden am Schiff auf, weigert sich aber mit Hinweis auf eine entsprechende Vertragsklausel, auch die Kosten der Bergung zu übernehmen. Schließlich sei die Entfernung des Bootes aus dem Hafenbecken nicht von einer Behörde, sondern vom privaten Hafenbetreiber verlangt worden. Folge: Der Eigner bleibt auf den Kosten der Bergung sitzen.

Wenn meine Yacht im  Winter­lager  beschädigt wird, muss der Schadenverursacher oder der Lager­betreiber dafür geradestehen.

Nur bei eindeutigem Verschulden oder einem nachgewiesenen grob fahrlässigen Verhalten seitens des Winterlagerbetreibers (siehe § 3) kann dieser unter Umständen haftbar gemacht werden – wenn zum Beispiel die eigenen Licht- und Kraftanlagen über Jahre nicht gewartet oder geprüft wurden und es dann zu einem Kurzschluss kommt. Solch einen Nachweis zu führen kann im schlimmsten Fall Jahre dauern. Und selbst, wenn eine Betriebshaftpflicht­versicherung des Betreibers besteht, schließt diese zumeist Schäden an eingelagerten Booten aus oder deckt diese nur in einem sehr geringen Maße. Wer keine eigene Kaskoversicherung hat, die Schäden verschuldensunabhängig reguliert, geht im Zweifel also leer aus!

Beispiel: Ein vom Hallenbetreiber unverschuldeter Kurzschluss in der Hallenbeleuchtung führt zu einem ver­heerenden Feuer, dem auch die in der Halle abgestellten Yachten zum Opfer fallen. Eigner, die keine Kasko­versicherung für ihre Boote abgeschlossen haben, er­halten in solch einem Fall keinerlei Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn in ein Winterlager eingebrochen und Ausrüstung oder ganze Boote entwendet werden. Oder auch im Falle von Brandstiftung oder bei einem Feuer, dessen Verursacher nicht ermittelt werden können.

Selbst wenn ich  grob fahrlässig handele, muss meine Kaskoversicherung neuerdings für Schäden, die ich an meinem Schiff verursache, voll bezahlen.

Falsch! Lediglich bei neueren auf dem Markt erhältlichen Deckungen verzichten die Versicherer bei kleineren Schäden bis zirka 10 000 Euro von sich aus auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Wenn heute indes ein Kaskoversicherer bei einem schweren Schaden von einer "grob fahrlässigen Herbeiführung" ausgeht, wird dessen Regulierung zwar anders als früher nicht mehr gänzlich abgelehnt. Doch gemäß dem seit 2008 gültigen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erstattet der Versicherer den Schaden voraussichtlich nur noch anteilig. Der eindeutige Nachweis der groben Fahrlässigkeit ist ohnehin rechtlich schwierig. Deren Grad wird in einem aufwändigen Verfahren ermittelt. Fachleute sprechen dabei von "quoteln".

Beispiel: Eine Yacht kollidiert in einer Schleuse mit einem bereits festgemachten Schiff, beide Boote werden beschädigt. Die herbei­gerufene Wasserschutzpolizei stellt beim Schadenverursacher Alkoholkonsum fest. Daraufhin beruft sich dessen Kaskoversicherer auf grob fahrlässiges Verhalten und ersetzt an seinen Schiff nur einen Teil des Schadens. Fürs fremde Boot kommt seine Bootshaftpflicht voll auf, er muss aber damit rechnen, dass diese ihn in Regress nimmt.

Bagatellschäden bei der Versicherung geltend zu machen lohnt meist wegen des Selbstbehaltes nicht.

Doch, durchaus! Die besseren am Markt erhältlichen Versicherungen verzichten bei vielen – zumeist unverschuldeten – Ereignissen wie Blitzschlag, Einbruchdiebstahl oder allein durch Dritte verursachte Kollisionen auf die Selbstbeteiligung. Die Prämienrückstufung im Folgejahr nach der Abwicklung eines Schadenfalls hält sich zudem mit durchschnittlich zehn Prozent der Jahresprämie in Grenzen. Ein Blick ins Kleingedruckte vor Vertrags­abschluss lohnt also.

Beispiel: Diebe brechen eine Yacht auf und stehlen hochwertige Ausrüstung. Obwohl im Versicherungsvertrag ein Selbstbehalt von mehreren hundert Euro festgeschrieben wurde, ersetzt die Versicherung den Schaden vollständig. Im Folgejahr steigt lediglich die Versicherungssumme um etwa zehn Prozent.

Wie in der Kfz-Versicherung wirken sich schaden­freie Jahre  automatisch positiv auf die Höhe der Kaskoprämie aus.

Leider ist das althergebrachte Schadenfreiheitssystem, wie man es aus der Kfz-Versicherung kennt, durch die Vergabe von Vorausrabatten etwas verwässert. 40 Prozent Nachlass werden meist gleich zu Vertragsbeginn von den Versicherern gewährt. Eine weitere Reduzierung der Prämie erfolgt danach aber nicht. Hinzu kommen lediglich sogenannte "Schadenfreiheits- Rabattretter", die Kunden nach mehreren schadenfreien Jahren gutgeschrieben werden und die sie in einem dann folgenden Schadenfall vor einer Rückstufung in der Prämie absichern. Zusätzlich werden bei einigen wenigen Anbietern langfristig schadenfreie Kunden im Laufe der Zeit mit einer sich reduzierenden Selbstbeteiligung im Schadenfall belohnt.

Beispiel: Ein Eigner schließt für sein Schiff eine neue Kaskopolice ab und erhält auf die Jahresprämie gleich zu Anfang 40 Prozent Rabatt. In den Folge­jahren sinkt die Prämie dann nicht weiter. Im Gegenteil: Macht der Versicherte in den ersten Jahren einen Schaden geltend, steigt die Prämie um etwa zehn Prozent. Erst nach fünf schadenfreien Jahren profitiert der Eigner von einem Rabattretter, der ihn in einem danach eintretenden Schadenfall vor solch einem Prämienanstieg bewahrt.

Vergleichen lohnt!

Vor Abschluss einer Bootsversicherung sollte stets eine individuelle Beratung erfolgen. Die im Artikel enthaltenen Informationen können diese nicht ersetzen, und sie stellen insbesondere weder eine Rechtsberatung noch einen Vergleich der am Bootsversicherungsmarkt erhält­lichen Produkte dar. Sie liefern jedoch gute Anhaltspunkte, woraufhin man seine bestehende oder auch eine neue Police abklopfen sollte.

Noch mehr Informationen inklusive der Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenlos Versicherungsangebote unterschiedlicher Anbieter zukommen zu lassen, unter www.yacht.de/versicherung.

Meistgelesen in der rubrik segelwissen.

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Überblick: Welche Versicherungen brauchen Segler für Yacht und Crew?

Ein beitrag von.

Dirk Hilcken

Dirk Hilcken

Dirk Hilcken ist Koordinator Vertrieb und Underwriting bei Europas führendem Anbieter von Yachtversicherungen Pantaenius und hat in seinen rund 20 Jahren so einiges gesehen, was schwimmt und Eigner gern abgesichert wissen möchten. Hier immer die richtige Einschätzung zu finden, geht nur mit eigener Erfahrung auf möglichst vielen Kielen. Groß geworden auf dem elterlichen Segelboot, war es lange vor allem das Dickschiff-Regattasegeln im Team, das Dirk faszinierte. Nach einem Intermezzo, das unter großer Maschine in die USA und die Karibik führte, ist der Hamburger heute öfter mit dem Pantaenius-Sicherungs-RIB auf Klassiker-Regatten anzutreffen. Und für den Notfall wartet der von seinem Vater gebaute Holz-Opti stets segelklar im Keller.

Zur Vorbereitung eines Segeltörns gehört auch die Versicherung

Fernab der Küste für mehrere Wochen, Monate oder gar Jahre auf der eigenen Yacht leben – für viele Segler kann das ein ganz besonderer und einzigartiger Törn sein. Der Ausstieg auf Zeit muss jedoch gut vorbereitet werden, denn fernab der vertrauten Heimat warten nicht nur faszinierende Eindrücke und Erlebnisse, sondern auch zahlreiche Unwegsamkeiten.

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Zur sorgfältigen Vorbereitung eines längeren Segeltörns gehört, sich rechtzeitig mit dem vorhandenen beziehungsweise benötigten Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Klar, dabei kommen nicht selten viele Fragen auf: Welche Versicherungen sind ratsam, welche vielleicht überflüssig? Welche Stolpersteine gibt es und was muss mit dem Versicherer vor Reiseantritt unbedingt geklärt worden sein?

Antworten auf diese und andere Fragen gibt dieser Beitrag. Betrachtet werden im Folgenden:

  • Die Haftpflichtversicherung
  • Die Kaskoversicherung
  • Die Boots-Insassenunfallversicherung
  • Die Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung
  • Die Rechtschutzversicherung
  • Die Auslandsreisekrankenversicherung

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Die Haftpflichtversicherung für Fahrtensegler

Welchen schutz bietet die haftpflichtversicherung.

Dringend ratsamer Bestandteil des Versicherungspakets ist zunächst einmal eine Bootshaftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei Schäden, die der Bootseigner, seine Gäste oder Besatzungsmitglieder gegenüber einem Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Schiffes verursacht haben. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden und gilt auch für Ansprüche von Crewmitgliedern beispielsweise gegenüber dem Skipper oder der Crew untereinander.

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Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung

Wer bereits über eine Bootshaftpflichtversicherung verfügt, sollte vor Reisebeginn unbedingt die vereinbarte Deckungssumme überprüfen und klären, ob diese auch für das geplante Vorhaben genügt. In vielen Ländern wird nämlich eine Haftpflichtversicherung mit bestimmten Deckungssummen verlangt. In Australien wird derzeit beispielsweise eine Deckungssumme von acht Millionen australischen Dollar vorausgesetzt. Es ist somit ratsam, die Deckungssumme für das jeweilige Land auf der Route zu prüfen. Weltweit gut aufgehoben sind Eigner mit einer Haftpflichtdeckungssumme von zehn Millionen Euro.

Die „blaue Karte“ bei der Haftpflichtversicherung

Nicht nur in einigen Ländern, sondern auch in vielen Häfen wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangt. Segler sollten daher stets in der Lage sein, die „Internationale Haftpflichtbestätigung“, die vom Versicherer ausgestellt wird, vorzuzeigen. Vielerorts ist dieser Nachweis auch unter dem Begriff „Blaue Karte“ bekannt. Eine aktuelle Version samt einiger Kopien des Nachweises sollten demnach stets mit an Bord geführt werden. Von Vorteil kann es sein, wenn der Versicherer eine Funktion auf seiner Internetseite hat, über die mittels Login die aktuellste Version der „Blauen Karte“ abgerufen, ausgedruckt und bei Bedarf vorgezeigt werden kann.

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Übrigens sollte dem Versicherer auch die Rumpf und/oder Baunummer des Beibootes mitgeteilt werden, damit diese in der Deckungsbestätigung ergänzt wird. Eine aktuelle Kopie davon (in einer wasserfeste Hülle) im Beiboot, kann so manches Ungemach bei den Behörden verhindern, besonders zum Beispiel in Italien wo sogar Strafen für “unversicherte” Tender erteilt werden.

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Die Absicherung gegen „das Auslösen von Rettungsmitteln“ bei der Haftpflichtversicherung

Wer noch vor dem Abschluss der Bootshaftpflichtversicherung steht und womöglich mehrere Angebote eingeholt hat, sollte überprüfen, bei welchen Offerten das „versehentliche Auslösen eines Rettungssystems“ mitversichert ist – beispielsweise durch eine EPIRB oder einen DSC-Call. Dieser Deckungsbaustein kann von großem Vorteil sein, da dann unnötig entstandene Such- und Hilfekosten erstattet werden.

Die Kaskoversicherung für Fahrtensegler

Welchen schutz bietet die kaskoversicherung.

Als nächstes kommt die Bootskaskoversicherung ins Spiel. Für ein Langfahrtvorhaben ist diese eine kostspielige Angelegenheit und man muss sich die Frage stellen, inwieweit man bereit ist, die Prämie hierfür zu zahlen.

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Klares Hauptargument, welches für den Abschluss spricht, ist die Gefahr von großen Schäden am Schiff, welche zum Totalverlust führen und schlimmstenfalls sogar noch umfangreiche Berge- und Schleppkosten mit sich bringen können. Häufig ist in solchen Fällen das gesamte Projekt der Blauwasserfahrt gefährdet. Der richtige Kaskoschutz kann hier den Unterschied zwischen finalem Aus und kurzer Zwangspause machen.

Welche Ausschlüsse gibt es bei der Kaskoversicherung?

Ob bestehende oder angefragte Kaskoversicherung – die Formulierungen der Bedingungen sollten in jedem Fall genau durchgelesen und die darin aufgeführten Ausschlüsse unter die Lupe genommen werden. Hier gilt es zu prüfen, welche Szenarien oder besonderen Risiken miteingeschlossen werden können, und sich dabei gleichzeitig die Frage zu stellen, wovor man unbedingt abgesichert sein möchte und welche Risiken sich durch schlaue Törnplanung theoretisch minimieren lassen.

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Ein gutes Beispiel hierfür ist der „Ausschluss benannter, tropischer Stürme“. Trotz weltweiter Deckung schließen viele Versicherer diese Gefahr in bestimmten Zonen zu bestimmten Jahreszeiten vom Versicherungsschutz aus. Dieser Ausschluss muss aber nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium sein: Zum einen lässt sich die Reiseroute in Hinblick auf etwaige Risikogebiete ja abstimmen, zum anderen kündigen sich große Stürme meist schon einige Tage vorher an, sodass man ihnen im Zweifel auch noch rechtzeitig ausweichen kann.

Wer seine Route also flexibel gestalten und auch noch an Bord schnell auf Unwetterankündigungen durch Routenänderung reagieren kann, sollte sich vom Ausschluss benannter, tropischer Stürme nicht beirren lassen. Dieser wird sich bei Abschluss der Versicherung schlussendlich positiv auf die zu zahlende Prämie auswirken.

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Wer allerdings plant, sein Schiff über einen längeren Zeitraum hinweg an einem Ort liegen zu lassen und die Wetterlage dort Schlimmeres vermuten lässt, sollte dieses Vorhaben rechtzeitig mit seinem Versicherer besprechen. Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bieten einige Versicherer auf Wunsch an, tropische Stürme in der Deckung mit aufzunehmen.

Auch üblich ist ein Ausschluss für konstruktive Mängel oder Verschleiß. Diesen haben so ziemlich alle Versicherer in ihren Bedingungen. Was im Schadenfall aber unbedingt reguliert werden sollte, sind daraus entstehende Folgeschäden. Das sollte in den Bedingungen auch so formuliert sein.

Als Beispiel kann hier das Rigg dienen: Trotz gut gewartetem oder neuem stehendem Gut bricht aufgrund eines nicht entdeckten Mangels das Pütting und das ganze Rigg kommt von oben. Dass der Ersatz beziehungsweise die Reparatur des Püttings nun nicht erstattet wird, ist zu verkraften. Der Schaden am kompletten Rigg (Folgeschaden aufgrund des Mangels) sollte jedoch vom Versicherer ersetzt werden.

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Welches Fahrtgebiet deckt die Kaskoversicherung ab?

Es gibt Regionen, in denen Versicherer überhaupt keinen Versicherungsschutz gewähren und ein solcher auch nicht durch hohe Prämienaufschläge hinzugebucht werden kann. Hierbei handelt es sich meist um Gebiete, in denen die Infrastruktur des Versicherers die Gewährleistung ausreichender Hilfeleistungen nicht zulässt beziehungsweise diese schlussendlich zu kostspielig wird – etwa in der Nordwestpassage oder Nordalaska.

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Übrigens grenzt jeder Versicherer die Fahrtgebiete anders ab. Daher sollte vor der Abreise die geplante Route mit dem Versicherer durchgegangen werden. So kann der Versicherer aufzeigen, welche Fahrtgebiete auf der Langfahrt durchquert werden und wo sich entsprechende Sprünge in der Prämie ergeben. Ein seriöser Versicherer rechnet in Schritten und auf den Tag genau ab. Das bedeutet, dass es reicht, vor Abfahrt jeweils kurz Bescheid zu geben, sodass der Versicherer das Fahrtgebiet entsprechend umstellen kann – beispielsweise ein paar Tage vor dem Beginn der Atlantiküberquerung.

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Welches Netzwerk steht hinter dem Versicherer der Kaskoversicherung?

Es lohnt sich zu prüfen, inwieweit der Versicherer über ein weltweites Netzwerk aus Niederlassungen und Partnern verfügt. Insbesondere bei Blauwasserreisen kann ein solches von großem Vorteil sein. Solche Kontakte zu Behörden, Organisationen, Händlern, Herstellern und Marina-Betreibern, die bei Fahndungs- und Schadenfällen optimale Unterstützung leisten, ist sehr viel wert. Damit kann der Versicherer seinen Kunden in allen Revieren hilfreich zur Seite stehen.

Wieso ist die Prämie der Kaskoversicherung in Übersee deutlich höher?

Die Prämie einer Kaskoversicherung leitet sich unter anderem aus den Kosten, die für die Abwicklung eines Schadens entstehen, ab. Eine Deckung in der Karibik ist nicht teurer, weil die Steine dort spitzer sind, sondern weil Transportkosten und die Schadenabwicklung viel teurer sind, eine andere Infrastruktur vorhanden ist, Preisunterschiede existieren und diese Faktoren vor allem auch stark von der jeweiligen Region und dort erhobenen Zöllen abhängen.

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Umgang mit dem Risiko, dass die Yacht arrestiert wird

Dass eine Yacht arrestiert wird, kann sowohl im Kasko-, als auch im Haftpflichtbereich schneller passieren, als man denkt. So kann zum Beispiel die kostspielige Bergung einer Yacht dazu führen, dass die Yacht bis zur Klärung der Kostenübernahme erst einmal festgesetzt wird. Aber auch das Beschädigen einer Hafenanlage kann nach sich ziehen, dass die Yacht arrestiert wird.

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Bei Fällen wie diesen kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Schiffe vorerst in Ketten gelegt werden und erst freikommen, wenn die entstandenen Kosten beglichen wurden. Das Ganze läuft dann meist offiziell über ortsansässige Behörden und solche Verhandlungen können teilweise sehr lange dauern.

Der Versicherer kann in solch einer Situation durch Erbringung der Sicherheitsleistung die Yacht schneller auslösen, als es Eigner in Eigenregie für gewöhnlich können. Eine Deckung gegen Beschlagnahme ist also nicht unwichtig. Je nach Anbieter ist diese bereits in der Kasko- und/oder Haftpflichtversicherung mit enthalten.

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Die Boots-Insassenunfallversicherung für Fahrtensegler

Eine Boots-Insassenunfallversicherung tritt bei unfallbedingten Invaliditäts- und Todesfällen in Leistung. Sie ist somit erstmal kein „Must-have“. Im Prinzip kann jeder Segler für sich selbst abwägen, ob und in welcher Höhe eine solche Absicherung wichtig ist.

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Wenn es um die Rettung von Leib und Leben auf See geht, ist der Einsatz für Gerettete gemäß SOLAS Übereinkommen erstmal kostenfrei. Sobald aber Leistungen erbracht werden, also technische Hilfe zum Erhalt von Werten geboten wird, kann einem dies teuer in Rechnung gestellt werden. Interessant sein könnten daher auch einige Zusatzleistungen innerhalb der Boots-Insassenunfallversicherung. So werden zum Beispiel Seenotrettungs-, Bergungs- und Suchkosten, aber auch Krankentransport- und medizinische Notfallkosten im Ausland erstattet.

Tipp: Es lohnt sich zu prüfen, ob diese Leistungen im Rahmen einer privaten Unfallversicherung eventuell sogar schon ausreichend abgesichert sind.

Interessant ist auch, dass in einigen wenigen Regionen eine zusätzliche Bergeversicherung beziehungsweise Expeditionsversicherung verlangt wird – beispielsweis in Spitzbergen. Hier müssen Yachteigner eine Sicherheit hinterlegen für den Fall, dass sie gerettet werden müssen. Es kann sich also lohnen, die Regionen auf der geplanten Route in Hinblick auf solche Regelungen zu studieren.

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Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung

Auch die umfassendsten Kasko-Versicherungen können nicht alle Szenarien berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere spezifische Risiken, deren Ursprung politischer Natur ist. Für einige Regionen kann daher ergänzend eine Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung sinnvoll sein. Ganz wichtig hierbei: Die Ausschlussgebiete beachten!

Die Rechtsschutzversicherung für Fahrtensegler

Die Antwort auf die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung für Fahrtensegler wichtig ist, ist ein zweischneidiges Schwert. Grundsätzlich hört der Versicherungsschutz auf, sobald man den örtlichen Geltungsbereich verlässt beziehungsweise sich länger als sechs Monate außerhalb des Geltungsbereiches aufhält.

Wer aber mit einem neuen Schiff losfährt und dann nach einem Jahr Diskussionen über Gewährleistungsmängel startet, die man in der Karibik feststellt, ist nicht unbedingt aus dem Rechtsschutz rausgefallen, denn: Der Schaden wurde zwar in der Karibik erst nach mehr als sechs Monaten festgestellt, der Ort, an dem man sich streitet, ist rechtlich gesehen jedoch der Ort, an dem das Boot erworben wurde. Also zum Beispiel in Deutschland. Während ein Streit in der Karibik nach sechs Monaten also nicht mehr versichert ist, sind es notwendige Reparaturen im oben genannten Beispiel aber schon.

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Tipp: Ich würde prüfen, ob eine bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung entsprechend im Deckungsschutz erweitert werden kann. Ein Gespräch mit dem Versicherer über das individuelle Vorhaben ist ratsam – dabei können der Wert der Yacht, das Fahrtgebiet und die Zeitspanne des Vorhabens diesbezüglich abgeklopft werden. Wichtig: Es sollte auch Vertragsrechtsschutz beinhaltet sein.

Die Auslandsreisekrankenversicherung für Fahrtensegler

Auslandsreisekrankenversicherungen bieten meist nur Basisdeckungen beziehungsweise Deckungen zur Notversorgung. Vorsorgebehandlungen oder Behandlungen bei bereits bestehenden oder chronischen Erkrankungen übernehmen diese nicht. In dem Fall müsste der Versicherte gegebenenfalls regelmäßig Rückreisen ins Heimatland einplanen. Segler, die längere Törn planen, sollten dies ausführlich mit ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besprechen.

Grundsätzlich ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein eher schwieriges Thema, denn der Markt gibt zurzeit nur wenige Policen her. Segler sind daher gut beraten, das Törnvorhaben mit einem Versicherer zu besprechen, um auszuschließen, dass die Versicherung im Ausland nach einer bestimmten Zeitspanne ihren Schutz verliert.

Jeder längere Segeltörn ist ein großes Vorhaben, das intensiver Vorbereitung bedarf. Hierzu zählt auch die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem geeigneten Versicherungsschutz, um den individuellen Risiken auf der Reise vorzubeugen. Wichtig hierbei sind vor allem der enge Austausch mit einem Versicherer, der mit den Gefahren beim Fahrtensegeln vertraut ist, sowie die Bereitschaft, bestehende beziehungsweise am Markt erhältliche Policen ausführlich zu studieren und zu vergleichen.

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Wichtig: Wer mit einem kleinen Segelboot seine Reise starten will, sollte mit dem Versicherer besprechen, ob ein Kaskoschaden überhaupt gedeckt werden kann. Das Schiff als solches muss nämlich bestimmte Wert- und Größenkriterien erfüllen, um in bestimmten Regionen überhaupt versichert werden zu können. Der Grund hierfür ist, dass ein Kaskoschaden schnell den Wert eines Bootes überschreiten kann. Wenn der Versicherer also weiß, dass die Kosten eines Schadens in der Karibik zum Beispiel den Wert des Schiffes um ein Dreifaches überschreiten, führt dies schnell zur Bewertung als Totalverlust und dann versichert der Versicherer das Schiff von vornherein nicht.

Am Ende klingt das alles etwas komplizierter, als es ist. Dennoch ist es ratsam, den vorhandenen oder potenziellen Versicherer mit ins Boot zu holen und das geplante Vorhaben rechtzeitig vor dem Beginn mit dem Versicherer zu besprechen, damit der volle Deckungsschutz vor Reiseantritt bestätigt werden kann.

Beratung zum Thema

Pantaenius yachtversicherungen.

guest

Auf den Punkt gebracht. Gerade bei einer solch komplexen Thematik bietet der Beitrag eine erste gute Übersicht. Danke Dirk

Markus Meier

Super Beitrag, sehr wertvoll, vielen Dank dafür

Jürgen Bode

Vielen Dank für den Beitrag. Als Charterskipper wäre es für mich hilfreich gewesen, wenn anfangs erwähnt worden wäre, dass es um Versicherungen für Eigner geht.

Sönke Roever

Moin Moin Jürgen. Guck mal hier. Dafür gibt es einen eigenen Beitrag https://www.blauwasser.de/versicherungen-beim-yachtcharter

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